Spaßig, aber einige Sachen würd ich dann doch mal ändern...ähemm.
Mit sowas macht man keine Späße, ausser man heißt Walter Moers und ist ein bekannt provokanter Komödiant und spricht in einer Rolle.
Für private Homepages finde ich solche Aussagen eher grenzwertig.
http://www.beepworld.de/members100/nik123456/ministerriege.htm
...., weiblicher Gegenpol und Frauenministerin sowie Anführerin der Bewegung Bund Fränkischer Mädchen (BFM)
http://www.beepworld.de/memberdateien/members100/nik123456/weltkarte.gif
Keuchelplan....
http://www.beepworld.de/members100/nik123456/grundgesetz.htm
§2.2 Auf Verschütten sowie Missbrauch des Fränkischen Nationaltrunks
( auch "Bier" genannt) steht die
Todesstrafe
§ 7. Gemeinschaftliche Zusammenkünfte sind unter dem Wappen Frankens abzuhalten und das gemeinschaftliche Spielen von Schafkopf, gemeinschaftlicher Konsum von Frankenwein, des Fränkischen Nationaltrunks sowie Fränkischer Nationalgerichte wird von der Staatlichen Kulturkontrollbehörde überprüft. Nichtbeachtung dieser Bedingungen
wird mit der Todesstrafe bedacht
§7.2. Regelmäßige Besuche in der warmen Jahreszeit des Hainbads zu Bamberg an der Regnitz stellt eine weitere gemeinschaftliche Pflicht für einen jeden Fränkischen Staatsbürger dar. Benutzung des Hallstadter Freibades ist strengstens untersagt aufgrund hoher Belastung durch Hopper und somit Abschaum, sowie zahlreichen Nichtfranken. Nichtbeachtung
wird geahndet mit der Todesstrafe!
§9. Einem Fränkischen Staatsbürger ist es nicht erlaubt, Arbeit zu verrichten ( mit Ausnahme Engagement für "Viva Franconia" sowie anderer Fränkischen Vereinigungen).
Diese wird von den unterworfenen Völkern verrichtet (Bayern, Preußen, Sachsen...)
§9.1. Bei Sichtung eines Preußen, Bayern, oder Sachsen
sind Gewalttaten durchaus erwünscht, das zu malträtierende Individuum besitzt den Status eines Vogelfreien!
§9.3. Preußen, Bayern oder Sachsen, die auf Umwegen eine Aufenthaltsgenehmigung erlangt haben, ist zumindest
der Besuch öffentlicher Fränkischer Einrichtungen ( auch Wirtschaften, Brauereien) strengstens untersagt