Hier noch mal eine ausdrückliche Warnung von mir. Nicht nur das offenes Feuer auf dem Campingplatz lebensgefährlich ist, es führt auch zu lebenslangem Hausverbot bei Rock im Park.
Gerade auf einem so eng besetztem Campingplatz wie bei RiP sollte es eigentlich jeder selber wissen das Feuer super schnell auf Zelte übergreifen kann.. und wenn es mal richtig anfängt zu brennen dann können die Folgen dramatisch sein.
Aber auch für alle die nicht selber drauf kommen wie gefährlich es ist hat der Veranstalter vorgesorgt. Das Feuer-Verbot ist überall erwähnt
- Auf dem Hardticket
- Auf der Campingordnung am Gelände
- Auf den Festivalflyern
- Auf der Webseite
Es sollte also wirklich jeder mitbekommen... aber es gab wohl doch noch einige die trotz allem meinten ein Lagerfeuer zwischen den Zelten veranstalten zu müssen.
Ich habe die Erlaubnis erhalten folgenden Schriftwechsel eines solchen "Zündlers" aus dem Jahr 2007 mit der Rechtsabteilung des Veranstalters zu veröffentlichen.. alle Namen und Aktenzeichen sind unkenntlich gemacht
Schriftliche Erteilung des Hausverbots:
Reaktion des Feuerlegers:
Die Rechtsabteilung geht nun im Details auf die Tatsachen ein:
Das Verfahren gegen ihn wurde also nicht wie von ihm geschrieben eingestellt, sondern er hat ein Bussgeld bekommen.. das nur nebenbei... aber er lässt nicht locker.. sieht immer noch nicht das sein Feuer das Problem war für das er ja auch das Bussgeld bekommen hat
Aha.. wir kommen der Sache schon näher... er schreibt sogar das es sein Lagerfeuer war.. sieht sich aber immer noch zu unrecht angegangen
Also.. im eigenen Interesse und zu unserer aller Sicherheit... keine offenen Feuer.. und wenn ihr welche auf dem Campingplatz seht die Feuer machen, gebt Ihnen doch einfach den kurzen Tipp was das für Konsequenzen hat.
Gerade auf einem so eng besetztem Campingplatz wie bei RiP sollte es eigentlich jeder selber wissen das Feuer super schnell auf Zelte übergreifen kann.. und wenn es mal richtig anfängt zu brennen dann können die Folgen dramatisch sein.
Aber auch für alle die nicht selber drauf kommen wie gefährlich es ist hat der Veranstalter vorgesorgt. Das Feuer-Verbot ist überall erwähnt
- Auf dem Hardticket
- Auf der Campingordnung am Gelände
- Auf den Festivalflyern
- Auf der Webseite
Es sollte also wirklich jeder mitbekommen... aber es gab wohl doch noch einige die trotz allem meinten ein Lagerfeuer zwischen den Zelten veranstalten zu müssen.
Ich habe die Erlaubnis erhalten folgenden Schriftwechsel eines solchen "Zündlers" aus dem Jahr 2007 mit der Rechtsabteilung des Veranstalters zu veröffentlichen.. alle Namen und Aktenzeichen sind unkenntlich gemacht
Schriftliche Erteilung des Hausverbots:
Herrn XXXXXXX
Strasse, Hausnummer
PLZ, Ort
Hausverbot
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
bezugnehmend auf das gegen Sie im Nachgang zur Veranstaltung "Rock im Park" 2007 anhängige Ermittlungsverfahren haben wir Ihnen hiermit unbefristetes
Hausverbot
für die gesamte Veranstaltung "Rock im Park" zu erteilen. Dieses Verbot erstreckt sich auf das gesamte Festivalgelände.
Zur Begründung möchten wir ausführen, dass Sie mit nicht unerheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Verbindung gebracht wurden.
Unabhängig vom Ausgang des gegen Sie in Gang gebrachten Ermittlungsverfahrens, sind wir im Hinblick auf die gewalt- und störungsfreie Durchführung unseres Festivals gehalten, von Vorneherein potentielle Störer, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, von der Veranstaltung auszuschließen.
Wir handeln bei diesem Vorgehen in Überstimmung mit der Polizei und den zuständigen Ordnungsbehörden der Stadt Nürnberg.
Sollten Sie dennoch durch den Ordnungsdienst auf dem Gelände angetroffen werden, gleichgültig ob Sie über eine gültige Eintrittskarte verfügen oder nicht, so darf ich Ihnen bereits heute eine entsprechende Anzeige wegen Hausfriedensbruchs als gewiss in Aussicht stellen und belehre Sie insoweit über den zugrundeliegenden Straftatbestand:
§ 123 Hausfriedensbruch
Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bitte Sie dies unbedingt zur Kenntnis zu nehmen und ihm Hinblick auf die ansonsten drohende Strafverfolgung in Ihrem eigenen Interesse strikt zu beachten.
Sollten Sie bereits eine Eintrittskarte für "Rock im Park" 2008 erworben haben, so setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung. Wir nehmen diese zurück und erstatten Ihnen den Gegenwert.
ARGO-Konzerte GmbH
(Rechtsanwalt)
Reaktion des Feuerlegers:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute,08.05,einen bescheid über ein Hausverbot für die Veranstaltung "Rock im Park" bekommen.Zu dieser habe ich folgende
Fragen:
1. Gilt das Hausverbot für immer?
2. Warum wird kein Unterschied gemacht, ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, weil man unschuldig war und man keinerlei Sanktionen erhielt, oder nicht?
3. Gibt es, da Punkt 2 bei mir der Fall ist, irgendwelche Massnahmen, das Hausverbot aufzuheben, immerhin habe ich mir ja nichts zu schulden kommen lassen!
Danke,
XXXXXX
Die Rechtsabteilung geht nun im Details auf die Tatsachen ein:
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
falls das Ihr korrekter Familienname sein sollte, wie ich aus den Unterlagen ersehen zu können glaube, - ich sehe keinerlei Anlass unsere Maßnahme Ihnen gegenüber zu begründen oder gar weitergehend zu rechtfertigen.
Das Hausverbot ist ganz klar im Erteilungsschreiben als "unbefristet"
bezeichnet, gilt also auch für die Veranstaltungen der Folgejahre!
Alleine die Tatsache, dass Sie sich bei uns melden, um unter der Behauptung Ihrer Unschuld gegen die Sanktion vorzugehen, ist ein weiteres Indiz für Ihre Uneinsichtigkeit.
Wir haben vor dem Ausspruch der Sanktion selbstverständlich eine Abwägung der Umstände sowie des Ausgangs des Verfahrens vorgenommen, welches mit einem Bußgeldbescheid (Az. xxxxxxxxxxxx vom 27.08.2007) gegen Sie endete. Zu einer Rücknahme des gegen Sie ausgesprochenen Hausverbotes sind wir vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht bereit!
Mit freundlichen Grüßen
ARGO-Konzerte GmbH
Rechtsabteilung
Das Verfahren gegen ihn wurde also nicht wie von ihm geschrieben eingestellt, sondern er hat ein Bussgeld bekommen.. das nur nebenbei... aber er lässt nicht locker.. sieht immer noch nicht das sein Feuer das Problem war für das er ja auch das Bussgeld bekommen hat
Sehr geehrter Herr YYYYYYY(ARGO)
natürlich bin ich "uneinsichtig",wenn mir und meinen Freunden irgendwelche Idioten Müll und Äste ins Lagerfeuer werfen,und wir dafür Bußgeld zahlen müssen,und vom besten Festival Europas lebenslang gesperrt sind!
Ein Bußgeld ist schon Strafe genug für etwas wofür man nichts kann,finde ich!
Danke trotzdem für die Mühe und die Erklärung!
Mit freundlichen Grüssen,
XXXXXXXX
Aha.. wir kommen der Sache schon näher... er schreibt sogar das es sein Lagerfeuer war.. sieht sich aber immer noch zu unrecht angegangen
Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,
ich zitiere aus unseren überall veröffentlichten Bestimmungen:
AGB auf Eintrittskartenrückseite:
Ziffer 11:
Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Campingflächen oder den Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
Festivalflyer:
CAMPING:
Aufgrund der Brandgefahr können wir keine offenen Feuer erlauben. Das Grillen ist nur auf den dafür ausgewiesenen Stellen gestattet; Informationen erhaltet Ihr bei Eurer Campingverwaltung.
GRILLEN
Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen maximal Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis 450 Gramm Füllgewicht eingebracht werden. Größere Gasflaschen, offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
Aushang der Campingordnung:
Ziffer 6:
Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen maximal Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis 450 Gramm Füllgewicht eingebracht werden. Größere Gasflaschen, offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
Diese Informationen sind auch auf unserer Internetseite unter Rock-im-Park an prominenter Stelle abrufbar!
Es kann sich somit niemand darauf berufen, er habe nicht gewusst, dass er kein Feuer habe schüren dürfen. Wer dieses nun womit in Gang hält, ist dabei für uns völlig unerheblich. Sie bezeichnen das OFFENE FEUER immer noch als IHR LAGERFEUER, sind also in vollem Umfang verantwortlich für Ihre Tat! Von daher verzichten wir gerne auf Ihre Teilnahme bei unserem Festival!
Mit freundlichen Grüßen
ARGO-Konzerte GmbH
Also.. im eigenen Interesse und zu unserer aller Sicherheit... keine offenen Feuer.. und wenn ihr welche auf dem Campingplatz seht die Feuer machen, gebt Ihnen doch einfach den kurzen Tipp was das für Konsequenzen hat.