Was Du nicht willst, das man Dir tu...

Festivalgod

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Die meisten werden wohl mitbekommen haben, daß die Staatsanwaltschafft Anklage wegen schwerer Nötigung gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, erhoben hat.
Mich würden eure Meinungen hierzu interessieren, da ich einerseits die Argumentation der Staatsanwaltschfft und anderer Polizeidienststellen durchaus verstehe. Wir zeigen schließlich gerne mit dem Finger auf Länder, in denen Folter an der Tagesordnung ist und können uns daher und natürlich auch aufgrund generell geltender Menschenrechte nicht anmaßen auf solch barbarische Mittel zurückzugreifen.
Allerdings sieht es in diesem Fall nicht ganz so simpel aus. Erstens hat eine Folter nie stattgefunden. Sie wurde Magnus Gäfgen lediglich angedroht, was in meinen Augen absolut zulässig ist, wenn man die schwere der Tat berücksichtigt und vor allem das Täterprofil. Gäfgen ist ein berechnender, rückradloser Egoist, dem es nur um eines geht - die eigene Situation. Und ihm anzudrohen, daß sich diese verschlechter, wenn er nicht kooperiert, um damit das Leben eines Kindes zu retten - der Tod des Jungen war zum Zeitpunkt der Drohung nicht bekannt - ist durchaus angemessen, wie ich finde. Aus diesem Grund kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich Nachrichtenmeldungen wie die folgende zu lesen bekomme:

Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler dürfen alle bisherigen Geständnisse des Angeklagten wegen illegaler Folterdrohungen der Polizei nicht verwendet werden. Das hat das Landgericht Frankfurt zum Prozessauftakt am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung entschieden. Der angeklagte Magnus Gäfgen kündigte danach für Freitag ein neues «umfassendes Geständnis» an.

Der Rechtsstaat ermöglicht hier mal wieder durch Paragraphenreiterei, daß ein Straftäter, wohlgemerkt ein Kindesmörder, die Möglichkeit erhält, sein Urteil zu mildern, obwohl die Sachlage die selbe bleibt. Als Jurastudent wird Gäfgen hier die Chance auf einem Silbertablett serviert, sich eine mildere Strafe zu erschleichen und zudem als Opfer aus der Geschichte hervorzugehen.

Was ist eure Meinung zur Androhung der Folter? Absolut berechtigt, oder wie die der Frankfurter Staatsanwaltschafft, die durch eine Sprecherin mitteilen ließ:
"Das Verhalten der Beschuldigten sei weder geboten noch angemessen gewesen."
Ich kann mir meine Meinung zum verlauteten Kommentar nicht verkneifen, da er aus meiner Sicht unbegreiflich ist. Weder geboten noch angemessen? Das mag sein. Angemessen wäre gewesen, dem Bastard gleich die Kniescheiben zu zertrümmern.
 

undot

Parkrocker
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Festivalgod schrieb:
Ich kann mir meine Meinung zum verlauteten Kommentar nicht verkneifen, da er aus meiner Sicht unbegreiflich ist. Weder geboten noch angemessen? Das mag sein. Angemessen wäre gewesen, dem Bastard gleich die Kniescheiben zu zertrümmern.

Und wenn du irgendwann mal verhaftet wirst(was hoffentlich nicht vorkommt), und du dann nicht reden willst... werden dir die Knie zertrümmert, damit du auspackst?!

:roll: :roll: :roll:
 

Festivalgod

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Gut, da hab ich mich im Ärger über die Pressemitteilung vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt, aber der Stand der Ermittlungen war ja, daß die Beamten Kenntnis davon hatten, daß es sich beim Verdächtigen um den tatsächlichen Täter handelt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß ich es mehr als nachvollziehen kann, jemandem Gewalt anzudrohen, der seit fünf Tagen ein Kind in seiner Gewalt hat und sich in abstruseste Widersprüche verstrickt und ständig versucht sich irgendwie raus zu lügen. Ich hab da nur für die Umstände dieser Tat gesprochen. Generell lehne ich Gewalt in jeder Form ab. Aber bei einem Menschen, der ein Kind aus niederen Beweggründen ohne zu zögern tötet, da schwinden mein Verständnis und Mitleid. Ich kann jedenfalls diese Aufgebrachtheit nicht nachvollziehen. Jeder Autonome, egal ob Ziegelsteinwerfer oder friedfertiger Beobachter, egal ob vierzehn oder vierzig, der auf einer Demonstration einen Schlagstock ins Genick bekommt ist für unser unglaublich soziales System zu verschmerzen. Und nicht nur die. Da gäbs tausend Beispiele, in denen Artikel 1 des GG mit Füßen getreten wird. Manchmal buchstäblich. Und jetzt sollen wir mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln einen Kindermörder schützen? Fragwürdige Gerechtigkeit im Lande.
 

Pride

thrashdivender Skalaman
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nähe Ammersee
schwierige sache, ich mein wenn erwiesen ist das er es war und nicht auspacken will, find ich das eigentlich ok, weil es ja schlieslich um ein menschenleben geht des heist ein Kind! kann ma sich ja vorher überlegen ob ma son scheiss baut!
meine meinung dazu
 

Festivalgod

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Ich find vor allem auch, lassen wir den Kommentar mit den Kniescheiben mal unberücksichtigt, daß es wahnsinnig aufgebauscht wird. Vermutlich um zu zeigen, wie intolerant unser Rechtsstaat ist, wenn die Menschenrechte missachtet werden (es darf gelacht werden). Aber es ist ja nichts passiert ausser der Androhung! Jedem mutmaßlichen Kiffer am Hauptbahnhof wird der psychologische Krieg erklärt und irgendwelchen "Kindern", die noch dazu durch sowas echt eingeschüchtert und verängstigt werden, erzählt, daß sie in den Knast kommen oder ähnliches, aber bei einem Kapitalverbrechen wird´s dann ganz genau genommen.
 

Balu

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Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel...

Man darf rechtstaatliche Tugenden auch dann nicht aufgeben wenn viele meinen "Der hats verdient". Sonst stellt man sich mit dem Täter auf eine Stufe. Wie will man dann noch jemandem vorwerfen das er gegen Gesetze verstösst wenn man das selber tut.

Das ist oft schwierig in der Praxis, oft ungerecht, aber ich gestehe niemandem zu eigenmächtig zu entscheiden die Gesetzte zu überschreiten und das ganze abzusegnen, auch der Polizei nicht.

Wenn es diese Möglichkeit gäbe wäre es der erste Schritt in Richtung Anarchie. Ist zwar in der aktuellen Situation übertrieben, aber da darf es keine Ausnahmen geben.

Der Gedanke an gebilligte Willkür in den staatlichen Organen ist für mich ähnlich erschreckend wie Mord, in globaler Sicht sogar noch erschreckender.

So sehr ich den Kindsmörder auch verabscheue, er hat eine faire Behandlung verdient. Diese faire Behandlung ist ja auch die moralische Basis aufgrund die Gesellschaft ja richten kann.

Das ist einer der Eckpfeiler unserer Gesellschaft...
 

Festivalgod

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Ist absolut richtig und auch die Argumentation der Staatsanwaltschafft. Aber was wäre, wenn der Junge noch gelebt hätte und in der verstrichenen Zeit gestorben wäre, die vergangen wäre, hätte man nicht gedroht. Dann würde man davon sprechen, ob sich durch das Zögern der Polizei eine Schuldfrage zu deren Ungunsten stellt. Ausserdem wird wie gesagt, nach meiner Auffassung mit zweierlei Maßstäben gemessen, bzw. mit einer ganzen Grauzone an Maßstäben. Aber je schwerer die Straftat, umso besser der Täterschutz. Das ist absurd. Und ich bin nach wie vor der Meinung, daß man an diesem Eckpfeiler der Gesellschaft durchaus einen Kratzer riskieren kann, wenn man ihn nicht gleich niederreißt, indem man durch minderschwere Verletzung der Rechte eine Straftäters ein Menschenleben retten könnte. Die Relation gibt dem ein gewisses Potential an Gerechtfertigtkeit.
 

Balu

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in dem Vorschlag liegt ja das Problem...

klar gäbe es Fälle in denen man der Meinung ist das hier durch Verletzung der Rechte eines Täters ein grösseres Unheil verhindert wird...

Aber wem willst Du denn die Macht verleihen dies im Einzelfall entscheiden zu dürfen...

Die Macht Gesetze im Zweifelsfall ungestraft ignorieren zu dürfen ist doch ein Freibrief... soll das dann die Polizei dürfen?

Diese Entscheidungsbasis "nach gesundem Menschenverstand" kann ja in einer heterogenen Gesellschaft nicht funktionieren. Da bleibt der Minderheitenschutz auf der Strecke... so nach dem Motto "was die meisten für vertretbar halten darf gemacht werden"...

Wenn man diese Möglichkeit auch nur ein ganz ganz klein wenig aufmacht, dann wäre die Exekutive dann eben im Zweifelsfall doch wieder frei alles zu machen... entweder muss sich die Staatsgewalt an Gesetze halten, oder nicht. Einen Mittelweg gibt es dabei leider nicht.
 

nitsche

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Das geht schon in heine philosophische Ebene rein. Welcher Wert wird als höherstehend angesehen ? Die Unversehrtheit eines Kriminellen ? Oder haben beide den selben Anspruch auf Unversertheit ?

Ich glaube ein Ethik-Grundkurs könnte sich Tod diskutieren.
Für mich ist das Argument ganz einfach. Wir leben in einem Rechtsstaat und die Reeln muss man befolgen. Sonst sind irgendwann manche gleicher als gleich.
 

gfc

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Festivalgod schrieb:
IAber was wäre, wenn der Junge noch gelebt hätte und in der verstrichenen Zeit gestorben wäre, die vergangen wäre, hätte man nicht gedroht. Dann würde man davon sprechen, ob sich durch das Zögern der Polizei eine Schuldfrage zu deren Ungunsten stellt.

es ist ziemlich bekannt:
die polizei kann machen was sie will, es ist wird immer als falsch angesehen. leider.