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Die meisten werden wohl mitbekommen haben, daß die Staatsanwaltschafft Anklage wegen schwerer Nötigung gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, erhoben hat.
Mich würden eure Meinungen hierzu interessieren, da ich einerseits die Argumentation der Staatsanwaltschfft und anderer Polizeidienststellen durchaus verstehe. Wir zeigen schließlich gerne mit dem Finger auf Länder, in denen Folter an der Tagesordnung ist und können uns daher und natürlich auch aufgrund generell geltender Menschenrechte nicht anmaßen auf solch barbarische Mittel zurückzugreifen.
Allerdings sieht es in diesem Fall nicht ganz so simpel aus. Erstens hat eine Folter nie stattgefunden. Sie wurde Magnus Gäfgen lediglich angedroht, was in meinen Augen absolut zulässig ist, wenn man die schwere der Tat berücksichtigt und vor allem das Täterprofil. Gäfgen ist ein berechnender, rückradloser Egoist, dem es nur um eines geht - die eigene Situation. Und ihm anzudrohen, daß sich diese verschlechter, wenn er nicht kooperiert, um damit das Leben eines Kindes zu retten - der Tod des Jungen war zum Zeitpunkt der Drohung nicht bekannt - ist durchaus angemessen, wie ich finde. Aus diesem Grund kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich Nachrichtenmeldungen wie die folgende zu lesen bekomme:
Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler dürfen alle bisherigen Geständnisse des Angeklagten wegen illegaler Folterdrohungen der Polizei nicht verwendet werden. Das hat das Landgericht Frankfurt zum Prozessauftakt am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung entschieden. Der angeklagte Magnus Gäfgen kündigte danach für Freitag ein neues «umfassendes Geständnis» an.
Der Rechtsstaat ermöglicht hier mal wieder durch Paragraphenreiterei, daß ein Straftäter, wohlgemerkt ein Kindesmörder, die Möglichkeit erhält, sein Urteil zu mildern, obwohl die Sachlage die selbe bleibt. Als Jurastudent wird Gäfgen hier die Chance auf einem Silbertablett serviert, sich eine mildere Strafe zu erschleichen und zudem als Opfer aus der Geschichte hervorzugehen.
Was ist eure Meinung zur Androhung der Folter? Absolut berechtigt, oder wie die der Frankfurter Staatsanwaltschafft, die durch eine Sprecherin mitteilen ließ:
"Das Verhalten der Beschuldigten sei weder geboten noch angemessen gewesen."
Ich kann mir meine Meinung zum verlauteten Kommentar nicht verkneifen, da er aus meiner Sicht unbegreiflich ist. Weder geboten noch angemessen? Das mag sein. Angemessen wäre gewesen, dem Bastard gleich die Kniescheiben zu zertrümmern.
Mich würden eure Meinungen hierzu interessieren, da ich einerseits die Argumentation der Staatsanwaltschfft und anderer Polizeidienststellen durchaus verstehe. Wir zeigen schließlich gerne mit dem Finger auf Länder, in denen Folter an der Tagesordnung ist und können uns daher und natürlich auch aufgrund generell geltender Menschenrechte nicht anmaßen auf solch barbarische Mittel zurückzugreifen.
Allerdings sieht es in diesem Fall nicht ganz so simpel aus. Erstens hat eine Folter nie stattgefunden. Sie wurde Magnus Gäfgen lediglich angedroht, was in meinen Augen absolut zulässig ist, wenn man die schwere der Tat berücksichtigt und vor allem das Täterprofil. Gäfgen ist ein berechnender, rückradloser Egoist, dem es nur um eines geht - die eigene Situation. Und ihm anzudrohen, daß sich diese verschlechter, wenn er nicht kooperiert, um damit das Leben eines Kindes zu retten - der Tod des Jungen war zum Zeitpunkt der Drohung nicht bekannt - ist durchaus angemessen, wie ich finde. Aus diesem Grund kommt mir auch die Galle hoch, wenn ich Nachrichtenmeldungen wie die folgende zu lesen bekomme:
Frankfurt/Main (dpa) - Im Prozess um den Mord an dem Bankierssohn Jakob von Metzler dürfen alle bisherigen Geständnisse des Angeklagten wegen illegaler Folterdrohungen der Polizei nicht verwendet werden. Das hat das Landgericht Frankfurt zum Prozessauftakt am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung entschieden. Der angeklagte Magnus Gäfgen kündigte danach für Freitag ein neues «umfassendes Geständnis» an.
Der Rechtsstaat ermöglicht hier mal wieder durch Paragraphenreiterei, daß ein Straftäter, wohlgemerkt ein Kindesmörder, die Möglichkeit erhält, sein Urteil zu mildern, obwohl die Sachlage die selbe bleibt. Als Jurastudent wird Gäfgen hier die Chance auf einem Silbertablett serviert, sich eine mildere Strafe zu erschleichen und zudem als Opfer aus der Geschichte hervorzugehen.
Was ist eure Meinung zur Androhung der Folter? Absolut berechtigt, oder wie die der Frankfurter Staatsanwaltschafft, die durch eine Sprecherin mitteilen ließ:
"Das Verhalten der Beschuldigten sei weder geboten noch angemessen gewesen."
Ich kann mir meine Meinung zum verlauteten Kommentar nicht verkneifen, da er aus meiner Sicht unbegreiflich ist. Weder geboten noch angemessen? Das mag sein. Angemessen wäre gewesen, dem Bastard gleich die Kniescheiben zu zertrümmern.