Da ich den Thread jetzt nicht mehr find, wo ich das im Dezember gesagt hab: Es geht ja vielerorts das Gerücht um, dass seit 01.01. Bier und Wein nicht mehr an Minderjährige abgegeben werden dürfen; viele Gaststätten machen das z.B. schon so. Natürlich ist das absoluter Schwachsinn und beruht auf einer mangelhaften Information der Gaststättenbetreiber; das seit September geltende Rauchverbot für Minderjährige und das seit 01.01. geltende Rauchverbot in Gaststätten hat das sicher ausgelöst, kombiniert mit den immer wieder aufkommenden Gerüchten.
Wie auch immer: Ich hatte Mitte Dezember gesagt, dass ich diesbezüglich ans Bundesministerium der Justiz schreiben werde, um mir bestätigen zu lassen, dass das Jugendschutzgesetz nicht geändert worden ist (allein dass man sowas machen muss, ist meiner Meinung nach ein Witz). Das habe ich jedenfalls getan und kaum ist ein Monat vergangen, hab ich auch schon die Antwort ;) Allerdings vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, da hier die Zuständigkeit für diesen Bereich liegt.
Ich darf auszugsweise zitieren:
Sehr geehrter Herr XX,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Dezember 2007.
In der Vergangenheit wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wiederholt erklärt, dass die Anhebung des Abgabealters von Wein und Bier von 16 auf 18 Jahren (wie bei Branntwein) wünschenswert sei, jedoch in erster Linie es darum geht, dass bestehende Verbote eingehalten werden.
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) sieht in Bezug auf die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche klare Regelungen vor, die aktuell nicht geändert wurden, sondern nach wie vor Gültigkeit haben:
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG andere alkoholische Getränke, wie zum Beispiel Wein und Bier, an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in Gaststätten und Verkaufsstellen weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (...)
Natürlich war mir immer klar, dass es sich bei dem angeblichen Alkoholverbot für Minderjährige seit 01.01. nur um ein dummes Missverständnis handelt; jetzt habe ich aber einen schriftlichen Beleg des o.g. Ministeriums, den man ggfs. auch Wirten, Verkäufern etc. vorlegen kann. Allen anderen, die sich unsicher waren, dürfte damit auch klar sein, dass sich an den Regelungen derzeit absolut nichts geändert hat.
Ich werde das (dreiseitige) Schreiben demnächst einscannen, wer Interesse und/oder Bedarf hat, kann mir gerne eine PN schicken, dann lasse ich es demjenigen zukommen.