FrauSurbier
Parkrocker
Ich hab gerade im TV aufgeschnappt, dass ein Ausgehverbot für alle unter 14-Jährigen eingefürt werden soll ab 20 Uhr oder so. Darf der Staat sowas überhaupt ? Meiner Meinung nach purer Hirnfick:wand:
wo kein richter, da kein KlägerFrauSurbier postete
aber es ist dennoch Aufgabe der Eltern und nicht die des Staats festzulegen wann ein kind zuhause sein muss. Außerdem haben Polizeistreifen nach 20 Uhr sicher noch etwas sinnvolleres zu tun als Kinder vom Spielplatz nach Hause zu fahren.
nein, verhindern kann sie die Vorfälle nicht, aber Bestrafen! Sprich: jemand, der jetzt scheisse baut, muss wenigstens das Risiko des Erwischtwerdens und der darauf aufbauenden Konsequenzen tragen.. und ich denke das is bei den heutigen Kinderchen durchaus nötig ..cyco postete
@gfc
solche vorfälle wie die sache mit dem 11jährigen wäre auch mit dem neuen gesetz kaum zu verhindern, da die polizei nicht jeden konrollieren kann und sie werden sicher nicht die streifenanzahl erhöhen wegen dem
ich weiss ja ned wie es bei euch ist, aber bei uns ist man bis 16 bedingt nicht strafmündig, was heisst, dass man nur für bestimmte Sachen belangt werden kann, welche nach ermessen des Richters auch mit der Vernunft des entsprechenden Kindes möglich sind.KingPin postete
@ gfc:
es gibt aber keine möglichkeit, kinder unter 14 jahren strafrechtlich zu belangen, weil sie nicht strafmündig sind.
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