wie ich die ganzen 16 jährigen mit ihrem halbwissen doch liebe^^
und du denkst, des geht wirklich so einfach?
a) angenommen es würde so einfach gehn, die frist beträgt 2 wochen und ich geh mal stark davon aus, dass er die karte schon länger als 2 wochen besitzt
b) des durchzusetzen wäre ein riesen ding, weil der verkäufer sich wahrscheinlich erstmal querstellen würde und die eltern müssten auch erstmal beweisen, dass er das nicht mit seinem taschengeld, dass er zur freien verfügung wahrschein hat, gekauft hat, sondern mit irgendwelchem geld, dass für andere dinge vorhergesehn war...
also...vergiss den fall ;)
aber kommt ja eh alles nich in frage...