ich weiß net, was du für ein problem hast^^
du brauchst mir das nich nochmal erklären, ich kenn mich mindestens genausogut aus, wie du. ich hatte nur was falsch im gedächtnis, was du übrigens auch gemerkt hättest, wenn du meinen post gelesen hättest. ich hab doch geschrieben, welche 2 wochen frist ich im kopf hatte
und kaufverträge mit minderjährigen sind nicht grundsätzlich schwebend unwirksam - siehe §110
ich habs gefühl, du stehst ziemlich drauf, klugzuscheißen (schön die ganzen paragraphen zitieren, etc.! neben mir liegt auch ein BGB, ich kenn die paragraphen)...hey aber jedem des seine ;)
manche protzen mit ihrem wissen, andere mit ihrem BMW...
...ich mach beides
xD
edit: ich hab doch nur gesagt, dass er sich eben sehr gut auskennt, dafür dass er 16 is. also ich war mit 16 noch nich in der kollegstufe, wo man dann wirtschaft lk z.b. hat und eben so zeugs lernt...