Forenbetreiber Haftbar für Inhalte! Beiträge melden!

Matzee

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was alles an schlechten grundsatzurteilen in letzter Zeit in bezug auf Internet (und auch urheberrecht) gesprochen wurde ist echt unter aller sau. Und die EU machts noch schlimmer (Vorratsdatenspeicherung.. auch so ein thema).. idioten, totale idioten die... unglaublich. das alles regt mich auf, aber sowas von. kein augenmaß

:x:: :x:: :x::
 

Balu

Forums-Opa
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Es gab eine Verhandlung des "Supernature Forums" vor ein paar Tagen.. das Urteil kommt im Feb raus... sieht momentan danach aus das Forenbetreiber auch ohne Kenntnis des Inhalts haftbar sind. Also quasi ab der Sekunde in dem gepostet wurde. Auch wenn man nach einer Stunde den Post wieder entfernt als Mod, haftet man bis dahin für den Inhalt und macht sich strafbar.

Wenn das dann wirklich so dabei bleibt dann ist das wohl das Ende der freien Foren im Internet. Dann kann man nur noch jeden Post vor Veröffentlichung lesen und prüfen. Danach dann freischalten. Wie heute schon in einigen Gästebüchern. Oder man zieht mit Server und Eigner virtuell auf die Bahamas etc
 
G

Gelöschte Mitglieder 9424

klingt nach abm oder auswandern...
sonst verklagen uns dann hier noch bandanwälte, weil jemand ein lied nicht gut findet
 

gfc

Schönwetter Camping-Prophet
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Notfallplan ist es, den Server in die Schweiz zu verlegen. Mal schauen, ich hab mal eine aktuelle Marktübersicht erstellt :)
 

gfc

Schönwetter Camping-Prophet
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So, es hat angefangen, unsere erste Mahnung ad Urheberrechtsverletzungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf folgender Webseite bieten Sie eine Übersicht zur englischen Grammtik an:

http://www.parkrocker.net/forums/ftopic3789.html#79346

Bei diesen Dateien handelt es sich um Inhalte von unserer Webseite:

http://www.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ich weise Sie darauf hin, dass Sie damit unser Urheberrecht verletzen
und fordere Sie auf, die entsprechende Seite unverzüglich zu entfernen.

Von rechtlichen Schritten sehen wir momentan noch ab. Entfernen Sie die
Datei in Ihrem eigenen Interesse jedoch schnellstmöglich und teilen Sie
mir dies kurz per Mail mit.

Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxx

Nur, um euch die Ernsthaftigkeit von solchen Sachen zu zeigen.

Übrigens: Von Wikipedia z.B. kann man immer bedenkenlos kopieren, das erlaubt die betreffende Lizenz!
 
G

Gelöschte Mitglieder 9424

ich habs ja bis jetzt kaum geglaubt, dass sowas (uns) passiert. hilfe!
 
O

oidi

das ist ja mal echt heftig.
naja, wie hat orwell so schön gesagt: big brother is watching you
 

carash

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gfc schrieb:
Das nennt sich eben deutsches Rechtssystem.

Deutschland ist auch der einzige Staat der Welt, in dem die Anwaltskanzleien kostenpflichtige Abmahnungen verschicken können, ohne vorher zu warnen...
Stimmt nicht bei uns in Österreich dürfen die das auch.... Zumindest tun sie es!!!!!!! :roll:
 

Pride

thrashdivender Skalaman
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krass! ..............naja ich glaub gfc hat schon alles gesagt was hier bei uns los ist!
aber ich würde grade aus protest den server wo anders hinverlegen!
denn an deiner stelle roman wär mir diese geschichte echt zu heis!

greetz
 

derdude

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das macht einen echt irgendwie betroffen.
allerdings wundert mich ja nichts mehr schliesslich muesste man in seinem blog jedem menschen der einen kommentar schreibt ja vorher einen datenschutzhinweis praesentieren. da ich das nicht tue steh auch ich mit einem bein im knast.

gfc: der umzug ins ausland iss nun fix und terminiert fuer sa?!
 

gfc

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tom2tom schrieb:
gfc: der umzug ins ausland iss nun fix und terminiert fuer sa?!

Nein. Noch nicht. Leider kosten die Server in der Schweiz locker das doppelte und das Geld haben wir noch nicht.

Wobei wir haben durchaus Schwein, dass ich nicht in Deutschland lebe. Zwar gilt durch den Serverstandord deutsches Recht, aber es ist deutlich aufwändiger, ein Rechtshilfegesuch (Bearbeitungszeit > 6 Monate) in die schweiz zu stellen, wie nem deutschen eine Abmahnung zu stellen.

Ironisch nicht? Ausländer haben mehr Rechtssicherheit in Deutschland wie Deutsche. Irgendwas läuft bei euch schief.. :roll:
 
O

oidi

naja, das ist bei uns dasselbe.
angenommen, du wirst als österreicher geblitzt, weil du zu schnell gefahren bist, bekommst du ziemlich schnell deinen erlagschein.
als deutscher dauert das schon länger.
bis zum letzten jahr konnte man die zahlungsbescheide nur ausstellen, wenn der deutsche lenker von vorne geblitzt wurde (wie es jetzt ausschaut, weiss ich nicht).
 

derdude

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mal ne ganz andere sache: neben den eigentlichen inhalten sind doch auch viele der avatare der einzeluser kritisch oder? ich denke da nur an southpark oder simpsonsfiguren, filmszenen, bandlogos...
 

derdude

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quelle: tagesschau.de

Bundesgerichtshof urteilt
Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Im konkreten Fall ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Verein, der sich nach eigenen Angaben gegen Kinderpornografie einsetzt. Ein Internetnutzer hatte in einem Forum die Absichten des Vereins in Frage gestellt, der Vereinsgründer hatte sich beleidigt gefühlt und war gegen die Äußerungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte daraufhin entschieden, dass der Kläger sich zunächst an den ihm bekannten Urheber der Äußerung wenden müsse und nicht an die Betreiberin des Forums. Weil es damit von der bisherigen Linie der Rechtsprechung abgewichen war, war es zu der Revisionsverhandlung gekommen.

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht

"Jetzt ist der alte Rechtszustand wiederhergestellt", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kläger in Karlsruhe vertrat im Gespräch mit tagesschau.de. "Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Die schriftliche Begründung des Urteils liegt voraussichtlich erst in einigen Wochen vor. Möglicherweise könnte der BGH darin Stellung zu bislang offenen Fragen der Haftung für Foreninhalte und den konkreten Prüfungspflichten für die Betreiber nehmen, wie einige Rechtsexperten erhofften. Mews erwartet dies aufgrund der raschen Entscheidung des BGH allerdings nicht.

Der konkrete Fall wurde an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückverwiesen, dessen Richter nun erneut über die Unterlassungsklage entscheiden müssen.
 

Vuxi

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Es gibt Neuigkeiten zum Thema Haftung in Foren:

Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Auseinandersetzung zwischen den Betreibern von meinprof.de, einer Bewertungsplattform für Hochschullehrer, und einem dort beurteilten Professor einer brandenburgischen Fachhochschule. Dieser war im Rahmen des Angebots von Studenten als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet worden. Obwohl die Betreiber von meinprof.de die entsprechenden Einträge nach Kenntnis gelöscht hatten, klagte der Professor zunächst vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten erfolgreich auf Unterlassung.

Das Landgericht Berlin hob diese Entscheidung nunmehr auf. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts handelt es sich bei den beiden angegriffenen Äußerungen noch um zulässige Meinungsäußerungen, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten. Darüber hinaus sei der Betreiber der Plattform auch nicht für diese Äußerungen verantwortlich zu machen. Zwar könne im Presserecht jeder Verbreiter als Störer in Anspruch genommen werden Diese Haftung setze jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre.
Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, "ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen" sei. Gegen diese Prüfungspflicht habe der Anbieter nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe.
Der Prozessvertreter der Plattform, der Bremer Anwalt Lambert Grosskopf, begrüßte gegenüber heise online das Urteil. Es sei nach seiner Ansicht beruhigend, dass das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen isoliert darstehe und das LG Berlin ebenso wie andere Gerichte Forenbetreiber nicht unabhängig von der Kenntnisnahme der Beiträge haften lasse.
Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu, da sie ihre Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen. (Joerg Heidrich) / (jk/c't)

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/91805