Impotenter Italiener muss Frau Schadenersatz leisten
Rom (AFP) - Weil er bis zur Hochzeitsnacht seine Impotenz verschwiegen hatte, muss ein Italiener Schadenersatz an seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zahlen. Das oberste Berufungsgericht befand Presseberichten zufolge, dass der Mann die Erwartungen der Ex-Gattin auf ein harmonisches Sexualleben und eine Mutterschaft verletzt habe.
Die beiden hatten geheiratet, ohne vorher sexuelle Kontakte gehabt zu haben. In der Hochzeitsnacht entdeckte die Frau, dass ihr Gatte eine sexuelle Störung hat, von der er vorher niemals gesprochen hatte. Der Ehemann weigerte sich anschließend aus Furcht vor der Entdeckung seines Leidens, sich behandeln zu lassen.
Kurz nach der kirchlichen Heirat hatte die Frau sich wieder scheiden und die nicht vollzogene Ehe vom Vatikan annulieren lassen. Dann klagte sie auf Schadensersatz. Gerichte der ersten beiden Instanzen wiesen die Klage allerdings unter dem Hinweis ab, der Ehemann sei nicht an seiner Erkrankung schuld. Der oberste Berufungsgerichtshof nun gab der Frau recht. Wie schon die ersten beiden Instanzen lehnte er aber die Forderung der Frau ab, ihren Ex-Mann zu einer Behandlung seines Leidens zu zwingen, da jeder Mensch frei über seinen Körper verfüge.
Rom (AFP) - Weil er bis zur Hochzeitsnacht seine Impotenz verschwiegen hatte, muss ein Italiener Schadenersatz an seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau zahlen. Das oberste Berufungsgericht befand Presseberichten zufolge, dass der Mann die Erwartungen der Ex-Gattin auf ein harmonisches Sexualleben und eine Mutterschaft verletzt habe.
Die beiden hatten geheiratet, ohne vorher sexuelle Kontakte gehabt zu haben. In der Hochzeitsnacht entdeckte die Frau, dass ihr Gatte eine sexuelle Störung hat, von der er vorher niemals gesprochen hatte. Der Ehemann weigerte sich anschließend aus Furcht vor der Entdeckung seines Leidens, sich behandeln zu lassen.
Kurz nach der kirchlichen Heirat hatte die Frau sich wieder scheiden und die nicht vollzogene Ehe vom Vatikan annulieren lassen. Dann klagte sie auf Schadensersatz. Gerichte der ersten beiden Instanzen wiesen die Klage allerdings unter dem Hinweis ab, der Ehemann sei nicht an seiner Erkrankung schuld. Der oberste Berufungsgerichtshof nun gab der Frau recht. Wie schon die ersten beiden Instanzen lehnte er aber die Forderung der Frau ab, ihren Ex-Mann zu einer Behandlung seines Leidens zu zwingen, da jeder Mensch frei über seinen Körper verfüge.