_Contagious
Parkrocker
Wie ich finde ist des ein ziemlich kompliziertes Thema obwohl es eigentlich so eindeutig ist.
Das Urheberrecht sagt laut Youtube, dass es nicht gestattet ist Musik, auch Konzertmitschnitte, deren Rechteinhaber man nicht ist, hochzuladen.
Soweit so verständlich.
Ich hab einige Konzermitschnitte dennoch hochgeladen, da ich mich mit den ausführlichen Richtlinien von YT nicht so ausfühlich beschäftigt habe, bzw. diese ewig langen Sachen nicht komplett gelesen hab.
Ich habe immer nur diesen Satz gelesen:
"Wichtig: Du darfst z. B. TV-Shows, Musikvideos, Konzertmitschnitte oder Werbevideos nicht ohne Berechtigung hochladen, es sei denn, es sind nur Materialien enthalten, die du selbst erstellt hast."
Diesen Satz halte ich für total unglücklich vormuliert, da er, zumidest mir, suggeriert, dass wenn ICH persönlich den Konzertmitschnitt aufnehme, das "Material selbst erstellt habe". Eben so wie oben gefordert. Wenn man sich jedoch weiter mit dem Thema beschäftigt, stößt man darauf, dass dies trotzdem nicht gestattet ist, da die Musik, die in dem Konzertmitschnitt zu hören ist weiter geschützt ist.
Da frage ich mich schon, warum dies von Youtube nicht auch so eindeutig bei der Funktion "Video hochladen" schreibt.
Ich finde diese kurze Formulierung sehr lasch und man kann es eben auch so auslegen wie ich zuerst.
Das Nächste, das einen zum Schmunzeln bringt ist folgende Ausdrucksweise, wenn man auf "Urheberrechtsinformationen anzeigen" anklickt:
"Dein Video ... enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: Music Publishing Rights Collecting Society Content-Typ: Musikalische Komposition
Was kann ich tun?
Du musst keine Maßnahmen ergreifen. Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Manchmal können Anzeigen neben deinem Video angezeigt werden. "
Wieder habe ich mich auf der sicheren Seite gefühlt. Anscheinend habe ich ja nichts falsches getan, ich muss ja keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Auch danach ein bisschen gegoogelt und immer wieder auf folgende Aussage getoßen:
"Der Rechteinhaber (Die Plattenfirma bzw. in Deutschland bspw. die GEMA als Verwertungsgesellschaft) prüft ob ein Verstoß vorliegt oder duldet dein Video, jedoch kann er von heute auf morgen anders entscheiden und dein Video löschen lassen bzw. eine Klage einreichen"
Und wieder war ich total verunsichert, schließlich will ich nicht verklagt werden ôo
Jetzt frage ich mich natürlich ob ich meine Videos wieder löschen soll. Natürlich hab ich dafür kein Geld von Youtube genommen. Schon alleine die Knapp 7000 Klicks würden ja eh nichts bringen ^^
Bis jetzt hab' ich immer nur gelesen, dass einige wegen sowas von YT selbst verwarnt wurden, bei 3 Verwarnungen wurde das Konto gelöscht.
Eindeutig von einer Klage iner Plattenfirma gegen einen Uploader habe ich (noch nichts) gelesen, aber ich will natürlich nicht der erste sein ^^"
Andererseits denke ich mir, wieso eigentlich dieser ganze Aufwand? Könnte der jeweilige Rechteinhaber nicht theoretisch diese Mitarbeiter, die diese "Content-ID-Fälle" prüfen dafür einsetzen gezielt nach Videos zu suchen und den jeweiligen Uploader zu verklagen?
Also ich mein nur, wenns den Labels da echt ums Geldmachen gehen würde, wäre dies doch der viel erfolgreichere Weg.
Da hätte man in einer Stunde alleine wohl mehrere hundert Videos ergo mehrere hundet Abmahnungen/Klagen und könnte mächtig den Reibach machen. Wieso wird so eigentlich nicht vorgegangen? Dann wäre zwar Youtube bald fast leer aber für mich wäre das die logischere Vorgehensweise.
Zumal ja, wie in meinem Fall, aktuell die meisten Konzertmitschnitte trotzdem online bleiben. Und das sind ja nicht gerade wenige.
Wie seht ihr das Ganze? Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen gemacht? Kennt ihr vielleicht sogar Fälle, in denen ein Youtube Uploader verklagt wurde?
Das Urheberrecht sagt laut Youtube, dass es nicht gestattet ist Musik, auch Konzertmitschnitte, deren Rechteinhaber man nicht ist, hochzuladen.
Soweit so verständlich.
Ich hab einige Konzermitschnitte dennoch hochgeladen, da ich mich mit den ausführlichen Richtlinien von YT nicht so ausfühlich beschäftigt habe, bzw. diese ewig langen Sachen nicht komplett gelesen hab.
Ich habe immer nur diesen Satz gelesen:
"Wichtig: Du darfst z. B. TV-Shows, Musikvideos, Konzertmitschnitte oder Werbevideos nicht ohne Berechtigung hochladen, es sei denn, es sind nur Materialien enthalten, die du selbst erstellt hast."
Diesen Satz halte ich für total unglücklich vormuliert, da er, zumidest mir, suggeriert, dass wenn ICH persönlich den Konzertmitschnitt aufnehme, das "Material selbst erstellt habe". Eben so wie oben gefordert. Wenn man sich jedoch weiter mit dem Thema beschäftigt, stößt man darauf, dass dies trotzdem nicht gestattet ist, da die Musik, die in dem Konzertmitschnitt zu hören ist weiter geschützt ist.
Da frage ich mich schon, warum dies von Youtube nicht auch so eindeutig bei der Funktion "Video hochladen" schreibt.
Ich finde diese kurze Formulierung sehr lasch und man kann es eben auch so auslegen wie ich zuerst.
Das Nächste, das einen zum Schmunzeln bringt ist folgende Ausdrucksweise, wenn man auf "Urheberrechtsinformationen anzeigen" anklickt:
"Dein Video ... enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: Music Publishing Rights Collecting Society Content-Typ: Musikalische Komposition
Was kann ich tun?
Du musst keine Maßnahmen ergreifen. Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Manchmal können Anzeigen neben deinem Video angezeigt werden. "
Wieder habe ich mich auf der sicheren Seite gefühlt. Anscheinend habe ich ja nichts falsches getan, ich muss ja keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Auch danach ein bisschen gegoogelt und immer wieder auf folgende Aussage getoßen:
"Der Rechteinhaber (Die Plattenfirma bzw. in Deutschland bspw. die GEMA als Verwertungsgesellschaft) prüft ob ein Verstoß vorliegt oder duldet dein Video, jedoch kann er von heute auf morgen anders entscheiden und dein Video löschen lassen bzw. eine Klage einreichen"
Und wieder war ich total verunsichert, schließlich will ich nicht verklagt werden ôo
Jetzt frage ich mich natürlich ob ich meine Videos wieder löschen soll. Natürlich hab ich dafür kein Geld von Youtube genommen. Schon alleine die Knapp 7000 Klicks würden ja eh nichts bringen ^^
Bis jetzt hab' ich immer nur gelesen, dass einige wegen sowas von YT selbst verwarnt wurden, bei 3 Verwarnungen wurde das Konto gelöscht.
Eindeutig von einer Klage iner Plattenfirma gegen einen Uploader habe ich (noch nichts) gelesen, aber ich will natürlich nicht der erste sein ^^"
Andererseits denke ich mir, wieso eigentlich dieser ganze Aufwand? Könnte der jeweilige Rechteinhaber nicht theoretisch diese Mitarbeiter, die diese "Content-ID-Fälle" prüfen dafür einsetzen gezielt nach Videos zu suchen und den jeweiligen Uploader zu verklagen?
Also ich mein nur, wenns den Labels da echt ums Geldmachen gehen würde, wäre dies doch der viel erfolgreichere Weg.
Da hätte man in einer Stunde alleine wohl mehrere hundert Videos ergo mehrere hundet Abmahnungen/Klagen und könnte mächtig den Reibach machen. Wieso wird so eigentlich nicht vorgegangen? Dann wäre zwar Youtube bald fast leer aber für mich wäre das die logischere Vorgehensweise.
Zumal ja, wie in meinem Fall, aktuell die meisten Konzertmitschnitte trotzdem online bleiben. Und das sind ja nicht gerade wenige.
Wie seht ihr das Ganze? Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen gemacht? Kennt ihr vielleicht sogar Fälle, in denen ein Youtube Uploader verklagt wurde?
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