Ist das dann ein prozentualer Finderlohn?
Dann würd ichs auf jeden Fall abgeben. Aber für - jetzt mal übertrieben gesagt - 10€ mach ich mir doch nicht die Mühe und fahr den Koffer durch die Gegend.
§ 971
Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
stell mir grad vor, wie ich mit ner mille im koffer nach kroatien fahr, dort in die nächste bank reinlatsch und das in die lokale währung tauschen will...
das gesicht von dem bankpersonal will ich sehen
ich glaub kaum, dass die beim zoll in der ferienzeit von jedem auto, jede einzelne reisetasche durchsuchen... :p
ICh glaub, mit der entäuschung könnt ich bei nem cocktail in der karibik ganz gut umgehen...
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