Crosspost, aber trotzdem:
So, ich habe eben eine Mail an ARGO geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Internetseite
http://www.rock-im-park.com/rund-ums-festival/anreise schreiben Sie "beim diesjährigen Rock im Park berechtigt die Eintrittskarte leider nicht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Großraum Nürnberg (VGN) ... In erster Linie war unsere Zielsetzung eine weitere Ticketpreiserhöhung, durch stetig steigende Kosten zu vermeiden."
Diese Aussagen können so nicht nachvollzogen werden. Zum Einen wurde mit dem Erwerb der Karte neben der Eintrittsgebühr für das Festival selbst der Müllpfand bereits entrichtet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt) und eben auch der Fahrpreis für die VGN im gesamten Verbundgebiet (wie auf der Eintrittskarte aufgedruckt), Wörtlich ist der bereits erworbenen Eintrittskarte zu entnehmen "Eintrittskarte gilt auch als Fahrschein im gesamten VGN-Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen".
Es kann nicht sein, dass Sie Leistungen anbieten und sich vergüten lassen, die Sie hinterher als nicht gültig deklarieren, hier werden diverse juristische Belange tangiert, die bis hin zum Betrug reichen können.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wurde auch ein Fahrschein der VGN im gesamten Verbundgebiet erworben, der selbstverständlich seine Gültigkeit nicht durch eine - für viele Festivalteilnehmer nicht offensichtliche - Zeile im Internetauftritt verliert.
Ihre Argumentation, weitere Ticketpreiserhöhungen vermeiden zu wollen, kann ebenfalls nur für künftige Veranstaltungen gelten, nicht jedoch für die diesjährige Veranstaltung, für die der Fahrpreis der VGN im Verbundgebiet bereits mit Erwerb der Eintrittskarte entrichtet wurde.
Wir bitten daher um entsprechende Korrektur Ihres Internetauftrittes und weisen vorsorglich darauf hin, dass alle aus Ihrer Ankündigung entstehenden Kosten (zusätzliches Lösen von separaten Fahrscheinen für das gesamte Verbundgebiet an allen 3 Veranstaltungstagen, eventuell anfallendes erhöhtes Beförderungsentgelt des VGN) an Sie weitergereicht werden müssen.
Wir bitten weiterhin um entsprechende Stellungnahme.
Mit freundlichem Gruß
Markus John
Wenn jetzt hier als Antwort auch nur das Angebot mit einem Freigetränk kommt, kann ich nur zu folgendem raten:
Aushang an allen Haltestellen rund ums Festivalgelände mit in etwa folgendem Inhalt:
- Jeder der das VGN Symbol auf seiner Karte aufgedruckt und
- jeder, der dann das Freigetränk NICHT annimmt und
- jeder, der dann beim "Schwarzfahren" erwischt wurde
soll sich zu einer Sammelklage wegen Betrug gegen den Veranstalter zusammenschließen.
Hierzu ist unbedingt das Ticket und der Strafzettel der VGN aufzubewahren!