# Durch eine Sonderregelung der Nürnberger Behörden ist es ausnahmsweise gestattet, dass 14 bis 16-jährige die Konzerte bis 24.00 Uhr ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten besuchen dürfen.
# Für Jugendliche ab 16 Jahren ist auch der Zutritt zu Konzerten nach Mitternacht ohne einen Erziehungsberechtigten genehmigt.
# Zum Camping dürfen unter 16-jährige allerdings nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (i. d. Regel die Eltern, nicht der ältere Freund, etc.).
Campen ist ab 18, kontrolliert wird so gut wie gar nicht.
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