Darf ein
Bundesliga-Verein einem Fußballer ständig nur Zwei- oder Dreijahresverträge anbieten? Die Vereine sagen ja, weil sie ihrer Meinung nach anders kaum planen könnten. Das Arbeitsgericht Mainz hat jetzt aber im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts
Heinz Müller ein völlig anderes Urteil gefällt.
Das Gericht fällte ein Urteil, das die gängige Praxis befristeter Verträge im Profifußball ins Wanken bringen könnte. „Das ist ein Thema, das eine weitreichende Bedeutung wie das
Bosman-Urteil haben könnte - wenn es von den nächsthöheren Instanzen bestätigt wird. Und es wird definitiv in ein Berufungsverfahren gehen“, sagte
Harald Strutz, Rechtsanwalt und Präsident des
1.FSV Mainz 05.